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Bayerische Verfassung
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Verfassungsfeier
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Seit dem Jahre 1967 werden alljährlich in großen und kleinen Städten des Freistaates und allen
Regierungsbezirken zusammen mit der Bevölkerung und insbesondere auch der Jugend die
Verfassungsfeiern gestaltet.
Verfassungspatriotismus im besten Sinne – das ist Grundlage dieser Feiern, also die
Erkenntnis, dass diese Verfassung
- die Werteordnung und damit wesentliche Klammer des Zusammenhaltes unserer
Gesellschaft ist,
- Grundlage unseres bayerischen Staatsbewusstseins ist
- das Volk, und damit den einzelnen Bürger, als verantwortlichen Souverän des
Staates bestätigt,
- der Kultur Verfassungsrang einräumt.
Neben dem „Feiern“ steht das Nachdenken und Diskutieren über historische und kulturelle
Zusammenhänge, über Grundsätzliches, über den Tag Hinausreichendes im Mittelpunkt dieser
Festakte.
In den letzten Jahren waren dies verstärkt Themen wie
- Bayern und Europa,
- die Stärkung des föderalen Staatsprinzips,
- Subsidiarität,
- die „Würde des Menschen“ angesichts biogenetischer Erkenntnisse und Möglichkeiten.
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© Bayerische Einigung e.V - Bayerische Volksstiftung,
21.02.2005 09:56
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