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Bayerische Volksstiftung
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Stiftungszweck
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Die Stiftung ist selbstlos tätig, sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, insbesondere durch
Förderung schöpferischer und gestaltender Kräfte im bayerischen Volk, Pflege und Neubelebung des bayerischen Kulturgutes einschließlich sozio-kultureller Belange und Förderung der sie tragenden Kräfte, Förderung einer heimatbewussten Landespflege in Gegenwart und Zukunft.
Der Stiftungszweck wird nicht nur aus den Beiträgen des Grundstockvermögens erfüllt, sondern auch mit denjenigen Spenden, die durch wiederkehrende „Volkssammlungsaktionen“ zugunsten der Volksstiftung aufgebracht werden. Die Volksstiftung konnte so im Sinne des Stiftungszweckes schon viele Millionen über ganz Bayern hinweg ausschütten, wobei sich die Objekt- und Personenförderungen auf alle verschiedenen kulturellen Bereiche von der Denkmalspflege bis hin zur Unterstützung von Kunst und Wissenschaft beziehen.
Durch die Verleihung der Preise der Bayerischen Volksstiftung im Rahmen der alljährlichen Verfassungsfeiern wird der konstitutionelle Hintergrund dieses Stiftungsgedankens verdeutlicht. Ausgezeichnet werden Institutionen und Persönlichkeiten, die sich durch ganz besonderes Engagement neben oder über ihren Beruf/Berufung hinaus um das kulturelle Leben Bayerns verdient gemacht haben.
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© Bayerische Einigung e.V - Bayerische Volksstiftung,
21.02.2005 09:43
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Weitere Dokumente
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