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Bayerische Volksstiftung
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Dem Verfassungswort vom „Kulturstaat“ Bayern sollte auch die Tat folgen: So entwickelte die Bayerische Einigung Anfang der 70er Jahre einen völlig neuartigen Stiftungsgedanken, es entstand unter ihrer Initiatorenschaft eine in ihrer Konstruktion einzigartige Stiftung, die Volksstiftung, als eine „Stiftung vom Volk für das Volk“. Das Volk, die einzelnen Bürger also, sollen durch ihren eigenen Beitrag unmittelbar Mitträger und Nutznießer dieser Stiftung sein.
Ihr Ziel ist die Erhaltung und sinnvolle Fortentwicklung bayerischen Kulturgutes und der kreativen Kräfte unserer Bevölkerung, dementsprechend ist der Stiftungszweck beschrieben wie folgt:
- Förderung schöpferischer und gestaltender Kräfte im bayerischen Volk,
- Pflege und Neubelebung des bayerischen Kulturgutes einschließlich sozio-kultureller Belange und Förderung der sie tragenden Kräfte,
- Förderung einer heimatbewussten Landespflege in Gegenwart und Zukunft.
Bei der Vergabe von Unterstützungs- und Förderbeträgen werden vorzugsweise die Antragsteller bedacht, die mit Idealismus und hohem Engagement für ihre kulturelle Umwelt Aufgaben übernommen haben, die nicht ohne Weiteres staatlich gefördert werden.
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© Bayerische Einigung e.V - Bayerische Volksstiftung,
13.10.2004 19:32
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